
Bissantz, Lörinc GbR („keingarten“)
Schreyerstraße 21a, 90443 Nürnberg
hello@keingarten.com
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen keingarten und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Konzeption, Creative Direction, Film- und Bewegtbildproduktion, CGI/3D, Motion Design, KI-gestützte Content-Produktion, Design und Webentwicklung.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn keingarten ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von keingarten sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
2.2 Der Vertrag kommt durch die Freigabe des Angebots durch den Kunden in Textform zustande (z. B. unterschriebenes Angebot, E-Mail, Bestellung), spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden.
2.3 Grundlage des Vertrags sind das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung einschließlich der darin beschriebenen Leistungen, Korrekturschleifen, Termine und Nutzungsrechte sowie ergänzend diese AGB.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Innerhalb des vereinbarten Rahmens (Briefing, Konzept, freigegebener Look) hat keingarten gestalterische Freiheit.
3.2 Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, bietet keingarten diese vorab an. Mehraufwand wird nur berechnet, wenn der Kunde ihn in Textform freigegeben hat.
3.3 keingarten darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Dritte als Subunternehmer einsetzen (z. B. Sound Design, Sprecher, Entwicklung). keingarten bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistung verantwortlich.
3.4 Schließt keingarten für den Kunden Verträge mit Dritten ab, die über das Projektende hinaus laufen (z. B. Hosting, Domains, Software- oder Musiklizenzen), weist keingarten vorab darauf hin. Nach Projektende übernimmt der Kunde diese Verträge oder schließt sie im eigenen Namen ab. Die laufenden Kosten trägt der Kunde.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde stellt keingarten rechtzeitig und vollständig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben zur Verfügung (z. B. Briefing, Logos, Produktdaten, 3D-Renderings, Texte).
4.2 Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Feedback gebündelt übermittelt und Freigaben erteilen kann. Feedback und Freigaben erfolgen innerhalb der im Angebot genannten Fristen, sonst innerhalb von 5 Werktagen.
4.3 Verzögern sich Zulieferungen, Feedback oder Freigaben des Kunden, verschieben sich die Termine von keingarten angemessen. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden wiederholt werden müssen, kann keingarten nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnen.
§ 5 Korrekturen und Abnahme
5.1 Die Zahl der enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot. Weitere Schleifen und Änderungen an bereits Freigegebenem werden nach § 3.2 angeboten.
5.2 Freigaben einzelner Phasen (z. B. Konzept, Look, Protagonisten, Rohschnitt) sind verbindlich und Grundlage der weiteren Produktion.
5.3 Der Kunde nimmt die vertragsgemäß erbrachten Leistungen ab. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Hat keingarten dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme von mindestens 10 Werktagen gesetzt und hat der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, gilt die Leistung als abgenommen. keingarten weist den Kunden mit der Fristsetzung auf diese Folge hin.
§ 6 Termine
6.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden nach § 4 voraus.
6.2 Bei höherer Gewalt oder anderen von keingarten nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. Ausfall wesentlicher Software- oder KI-Dienste, behördliche Maßnahmen) verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Seiten vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
6.3 Gerät keingarten in Verzug, kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 13.
§ 7 Vergütung
7.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sie sind Pauschalpreise für den beschriebenen Leistungsumfang, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Nicht enthalten sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben: Musik- und Stocklizenzen, Sprecher, Druckkosten, Domain, Hosting, laufende Lizenzen, Reisekosten sowie Leistungen außerhalb des Angebots. Diese werden vorab angeboten oder nach vorheriger Freigabe in Textform berechnet. Kleinere projektbezogene Auslagen (z. B. Kurier, Testdrucke, Datenträger) bis insgesamt 250 € netto je Projekt kann keingarten ohne vorherige Freigabe gegen Nachweis berechnen.
7.3 Zeichnet sich ab, dass der vereinbarte Umfang aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht einzuhalten ist, informiert keingarten den Kunden unverzüglich und bietet den Mehraufwand an. Ohne Freigabe des Kunden wird kein Mehraufwand berechnet.
§ 8 Zahlung
8.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
8.2 keingarten ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Angebot zu verlangen. Ist im Angebot nichts vereinbart, kann keingarten bei Projekten ab 10.000 € netto oder bei erheblichen Fremdkosten eine Abschlagszahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung verlangen.
8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). keingarten kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Rechnungen zurückhalten, nachdem sie dies dem Kunden in Textform mit angemessener Frist angekündigt hat.
8.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8.5 Gelieferte körperliche Gegenstände (z. B. Drucke, Datenträger) bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von keingarten.
§ 9 Kündigung und Projektabbruch
9.1 Kündigt der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung ohne einen von keingarten zu vertretenden Grund, erhält keingarten die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB). Bis dahin erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten sind in jedem Fall zu vergüten.
9.2 Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Bei vorzeitiger Beendigung erhält der Kunde Nutzungsrechte nur an den Arbeitsergebnissen, die abgenommen und vollständig bezahlt sind.
§ 10 Nutzungsrechte
10.1 Art, Umfang, Dauer und Gebiet der Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt keingarten ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den im Angebot genannten Zweck ein.
10.2 Der Kunde darf die gelieferten Arbeitsergebnisse ab Lieferung im vereinbarten Umfang nutzen. Die Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Zahlung der Vergütung endgültig auf den Kunden über. Bei Zahlungsverzug kann keingarten die Nutzung nach Mahnung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist untersagen.
10.3 Der Kunde darf die Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang an mit ihm verbundene Unternehmen (§ 15 AktG), an Handelspartner sowie an von ihm beauftragte Dienstleister (z. B. Agenturen, Druckereien, Mediaagenturen) weitergeben, soweit dies dem vereinbarten Nutzungszweck dient. Eine darüber hinausgehende Übertragung oder Unterlizenzierung bedarf der Zustimmung von keingarten.
10.4 Technische Anpassungen wie Zuschnitte, Formatierungen und Komprimierung darf der Kunde selbst vornehmen. Inhaltliche Bearbeitungen, Neuschnitte oder die Kombination mit anderen Inhalten, die den Charakter der Arbeit verändern, bedürfen der Zustimmung von keingarten.
10.5 Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus (zusätzliche Kanäle, Medien, Gebiete oder längere Laufzeit) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
10.6 Nicht Bestandteil der Lieferung sind offene Arbeits- und Projektdateien, Prompts, Workflows, Modelle, technische Setups sowie Entwürfe, Skizzen und Zwischenstände. An diesen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10.7 Konzepte, Ideen und Entwürfe, die keingarten im Rahmen von Präsentationen oder Pitches vorstellt, dürfen ohne Beauftragung nicht genutzt oder durch Dritte umgesetzt werden, soweit sie urheberrechtlich geschützt sind oder die Nutzung eine unlautere Nachahmung darstellt. Nutzt der Kunde in diesen Fällen ein präsentiertes Konzept oder wesentliche Teile davon ohne Beauftragung von keingarten, schuldet er eine angemessene Vergütung. Ein bereits gezahltes Pitch-Honorar wird angerechnet.
§ 11 Einsatz künstlicher Intelligenz
11.1 keingarten setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, insbesondere zur Bild-, Video- und Tongenerierung. Die Auswahl der Werkzeuge obliegt keingarten. Eine Übersicht der eingesetzten Werkzeuge stellt keingarten auf Anfrage zur Verfügung.
11.2 keingarten sichert zu:
a) ausschließlich Werkzeuge einzusetzen, deren Nutzungsbedingungen eine kommerzielle Verwendung der Ergebnisse erlauben;
b) vom Kunden bereitgestelltes Material nur mit Werkzeugen bzw. Modellen zu verarbeiten, deren Anbieter hochgeladene Inhalte vertraglich nicht zum Training ihrer Modelle verwenden dürfen;
c) keine realen, lebenden Personen ohne deren Einwilligung bewusst nachzubilden und keine fremden Marken, Logos oder erkennbar geschützten Werke bewusst in die Ergebnisse einzubinden.
11.3 Vom Kunden bereitgestelltes Material (z. B. Bilder, 3D-Renderings, Stoffe, Logos) wird als Referenz in KI-Werkzeugen verarbeitet. Die Verarbeitung kann über Server außerhalb der EU erfolgen, insbesondere in den USA. Das Material wird ausschließlich für den Auftrag genutzt, nur intern geteilt und nach Projektende gelöscht, sofern keine Aufbewahrungspflichten bestehen. Technisch bedingte Löschfristen der Anbieter von bis zu 30 Tagen bleiben vorbehalten. Mit der Beauftragung stimmt der Kunde dieser Verarbeitung zu. Enthält das Material personenbezogene Daten, informiert der Kunde keingarten vorab. Die Parteien schließen dann bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
11.4 An rein KI-generierten Inhalten entstehen nach geltendem Recht nicht in jedem Fall Urheber- oder Leistungsschutzrechte. Soweit solche Rechte bestehen, räumt keingarten die vereinbarten Nutzungsrechte ein. Im Übrigen gestattet keingarten die Nutzung im vereinbarten Umfang und verwertet die für den Kunden erstellten Ergebnisse nicht anderweitig, ausgenommen die Eigenwerbung nach § 15. keingarten kann nicht ausschließen, dass Dritte mit KI-Werkzeugen unabhängig ähnliche Ergebnisse erzeugen.
11.5 Für den Kunden entwickelte KI-Charaktere bzw. Protagonisten setzt keingarten während der Laufzeit der Nutzungsrechte nicht für direkte Wettbewerber des Kunden ein. Eine darüber hinausgehende Exklusivität ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
11.6 Ob und wie die Arbeitsergebnisse bei der Veröffentlichung als KI-generiert gekennzeichnet werden (z. B. nach der KI-Verordnung der EU), entscheidet der Kunde als Veröffentlichender. keingarten unterstützt auf Wunsch, z. B. mit Hinweistexten oder Metadaten. Die Arbeitsergebnisse können technische Herkunftskennzeichnungen enthalten (z. B. C2PA-Metadaten), die nicht entfernt werden dürfen.
§ 12 Rechte Dritter und rechtliche Prüfung
12.1 Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien und Vorgaben verfügt (z. B. Marken, Logos, Bilder, Texte, Referenzen, Musik). Er stellt keingarten von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Materialien, Vorgaben oder auf vom Kunden ausdrücklich gewünschten bzw. freigegebenen Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Werden solche Ansprüche gegen keingarten geltend gemacht, unterstützt der Kunde keingarten bei der Abwehr, insbesondere mit den erforderlichen Informationen und Unterlagen.
12.2 keingarten prüft die Arbeitsergebnisse auf offensichtliche Rechtsverstöße und weist den Kunden auf erkannte Bedenken hin. Eine umfassende rechtliche Prüfung, insbesondere auf wettbewerbs-, marken-, heilmittelwerbe- oder sonstige branchenspezifische Zulässigkeit, schuldet keingarten nicht. Die rechtliche Prüfung für den konkreten Einsatz obliegt dem Kunden.
12.3 Die Haftung von keingarten für eigene Rechtsverletzungen, insbesondere nach § 11.2, bleibt unberührt.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
13.1 Bei Mängeln kann keingarten zunächst nacherfüllen, nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
13.2 Offensichtliche Mängel zeigt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform an. Geschmackliche oder gestalterische Abweichungen innerhalb des freigegebenen Rahmens sind keine Mängel.
13.3 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
13.4 keingarten haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
13.5 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet keingarten nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit der Schaden durch die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung von keingarten gedeckt ist, ist die Haftung auf deren Deckungssumme begrenzt. Einen Versicherungsnachweis erhält der Kunde auf Anfrage.
13.6 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.7 keingarten haftet nicht für Beeinträchtigungen, die Plattformbetreiber (z. B. Social-Media-Plattformen) nach ihren Richtlinien vornehmen, etwa die Ablehnung, Einschränkung oder Entfernung von Inhalten oder Anzeigen, soweit keingarten dies nicht zu vertreten hat.
§ 14 Vertraulichkeit
14.1 Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht öffentlichen Informationen vertraulich, insbesondere Produkte, Kollektionen, Strategien, Konzepte und Arbeitsstände, und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Das gilt auch für nicht beauftragte Konzepte und Entwürfe von keingarten.
14.2 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Seite dies zu vertreten hat, oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
14.3 Die Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus, bis die Informationen öffentlich bekannt sind, längstens jedoch drei Jahre.
§ 15 Referenznennung und Eigenwerbung
15.1 Nach der Veröffentlichung durch den Kunden darf keingarten die Arbeitsergebnisse zur Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Präsentationen, Wettbewerbe) unter Nennung des Kunden verwenden, sofern der Kunde nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht.
15.2 Vor der Veröffentlichung durch den Kunden ist eine Verwendung nur mit dessen Zustimmung zulässig.
15.3 Eine Nennung von keingarten in den Werbemitteln des Kunden erfolgt nur, wenn dies vereinbart ist.
§ 16 Datenschutz
Beide Seiten verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Zusammenarbeit nach den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch keingarten stehen in der Datenschutzerklärung unter keingarten.com/policy.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Nürnberg. keingarten ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
17.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
17.5 Diese AGB liegen auf Deutsch und Englisch vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Stand: September 2026
Bissantz, Lörinc GbR („keingarten“)
Schreyerstraße 21a, 90443 Nürnberg
hello@keingarten.com
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen keingarten und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Konzeption, Creative Direction, Film- und Bewegtbildproduktion, CGI/3D, Motion Design, KI-gestützte Content-Produktion, Design und Webentwicklung.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn keingarten ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von keingarten sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
2.2 Der Vertrag kommt durch die Freigabe des Angebots durch den Kunden in Textform zustande (z. B. unterschriebenes Angebot, E-Mail, Bestellung), spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden.
2.3 Grundlage des Vertrags sind das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung einschließlich der darin beschriebenen Leistungen, Korrekturschleifen, Termine und Nutzungsrechte sowie ergänzend diese AGB.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Innerhalb des vereinbarten Rahmens (Briefing, Konzept, freigegebener Look) hat keingarten gestalterische Freiheit.
3.2 Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, bietet keingarten diese vorab an. Mehraufwand wird nur berechnet, wenn der Kunde ihn in Textform freigegeben hat.
3.3 keingarten darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Dritte als Subunternehmer einsetzen (z. B. Sound Design, Sprecher, Entwicklung). keingarten bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistung verantwortlich.
3.4 Schließt keingarten für den Kunden Verträge mit Dritten ab, die über das Projektende hinaus laufen (z. B. Hosting, Domains, Software- oder Musiklizenzen), weist keingarten vorab darauf hin. Nach Projektende übernimmt der Kunde diese Verträge oder schließt sie im eigenen Namen ab. Die laufenden Kosten trägt der Kunde.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde stellt keingarten rechtzeitig und vollständig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben zur Verfügung (z. B. Briefing, Logos, Produktdaten, 3D-Renderings, Texte).
4.2 Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Feedback gebündelt übermittelt und Freigaben erteilen kann. Feedback und Freigaben erfolgen innerhalb der im Angebot genannten Fristen, sonst innerhalb von 5 Werktagen.
4.3 Verzögern sich Zulieferungen, Feedback oder Freigaben des Kunden, verschieben sich die Termine von keingarten angemessen. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden wiederholt werden müssen, kann keingarten nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnen.
§ 5 Korrekturen und Abnahme
5.1 Die Zahl der enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot. Weitere Schleifen und Änderungen an bereits Freigegebenem werden nach § 3.2 angeboten.
5.2 Freigaben einzelner Phasen (z. B. Konzept, Look, Protagonisten, Rohschnitt) sind verbindlich und Grundlage der weiteren Produktion.
5.3 Der Kunde nimmt die vertragsgemäß erbrachten Leistungen ab. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Hat keingarten dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme von mindestens 10 Werktagen gesetzt und hat der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, gilt die Leistung als abgenommen. keingarten weist den Kunden mit der Fristsetzung auf diese Folge hin.
§ 6 Termine
6.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden nach § 4 voraus.
6.2 Bei höherer Gewalt oder anderen von keingarten nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. Ausfall wesentlicher Software- oder KI-Dienste, behördliche Maßnahmen) verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Seiten vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
6.3 Gerät keingarten in Verzug, kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 13.
§ 7 Vergütung
7.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sie sind Pauschalpreise für den beschriebenen Leistungsumfang, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Nicht enthalten sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben: Musik- und Stocklizenzen, Sprecher, Druckkosten, Domain, Hosting, laufende Lizenzen, Reisekosten sowie Leistungen außerhalb des Angebots. Diese werden vorab angeboten oder nach vorheriger Freigabe in Textform berechnet. Kleinere projektbezogene Auslagen (z. B. Kurier, Testdrucke, Datenträger) bis insgesamt 250 € netto je Projekt kann keingarten ohne vorherige Freigabe gegen Nachweis berechnen.
7.3 Zeichnet sich ab, dass der vereinbarte Umfang aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht einzuhalten ist, informiert keingarten den Kunden unverzüglich und bietet den Mehraufwand an. Ohne Freigabe des Kunden wird kein Mehraufwand berechnet.
§ 8 Zahlung
8.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
8.2 keingarten ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Angebot zu verlangen. Ist im Angebot nichts vereinbart, kann keingarten bei Projekten ab 10.000 € netto oder bei erheblichen Fremdkosten eine Abschlagszahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung verlangen.
8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). keingarten kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Rechnungen zurückhalten, nachdem sie dies dem Kunden in Textform mit angemessener Frist angekündigt hat.
8.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8.5 Gelieferte körperliche Gegenstände (z. B. Drucke, Datenträger) bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von keingarten.
§ 9 Kündigung und Projektabbruch
9.1 Kündigt der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung ohne einen von keingarten zu vertretenden Grund, erhält keingarten die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB). Bis dahin erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten sind in jedem Fall zu vergüten.
9.2 Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Bei vorzeitiger Beendigung erhält der Kunde Nutzungsrechte nur an den Arbeitsergebnissen, die abgenommen und vollständig bezahlt sind.
§ 10 Nutzungsrechte
10.1 Art, Umfang, Dauer und Gebiet der Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt keingarten ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den im Angebot genannten Zweck ein.
10.2 Der Kunde darf die gelieferten Arbeitsergebnisse ab Lieferung im vereinbarten Umfang nutzen. Die Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Zahlung der Vergütung endgültig auf den Kunden über. Bei Zahlungsverzug kann keingarten die Nutzung nach Mahnung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist untersagen.
10.3 Der Kunde darf die Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang an mit ihm verbundene Unternehmen (§ 15 AktG), an Handelspartner sowie an von ihm beauftragte Dienstleister (z. B. Agenturen, Druckereien, Mediaagenturen) weitergeben, soweit dies dem vereinbarten Nutzungszweck dient. Eine darüber hinausgehende Übertragung oder Unterlizenzierung bedarf der Zustimmung von keingarten.
10.4 Technische Anpassungen wie Zuschnitte, Formatierungen und Komprimierung darf der Kunde selbst vornehmen. Inhaltliche Bearbeitungen, Neuschnitte oder die Kombination mit anderen Inhalten, die den Charakter der Arbeit verändern, bedürfen der Zustimmung von keingarten.
10.5 Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus (zusätzliche Kanäle, Medien, Gebiete oder längere Laufzeit) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
10.6 Nicht Bestandteil der Lieferung sind offene Arbeits- und Projektdateien, Prompts, Workflows, Modelle, technische Setups sowie Entwürfe, Skizzen und Zwischenstände. An diesen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10.7 Konzepte, Ideen und Entwürfe, die keingarten im Rahmen von Präsentationen oder Pitches vorstellt, dürfen ohne Beauftragung nicht genutzt oder durch Dritte umgesetzt werden, soweit sie urheberrechtlich geschützt sind oder die Nutzung eine unlautere Nachahmung darstellt. Nutzt der Kunde in diesen Fällen ein präsentiertes Konzept oder wesentliche Teile davon ohne Beauftragung von keingarten, schuldet er eine angemessene Vergütung. Ein bereits gezahltes Pitch-Honorar wird angerechnet.
§ 11 Einsatz künstlicher Intelligenz
11.1 keingarten setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, insbesondere zur Bild-, Video- und Tongenerierung. Die Auswahl der Werkzeuge obliegt keingarten. Eine Übersicht der eingesetzten Werkzeuge stellt keingarten auf Anfrage zur Verfügung.
11.2 keingarten sichert zu:
a) ausschließlich Werkzeuge einzusetzen, deren Nutzungsbedingungen eine kommerzielle Verwendung der Ergebnisse erlauben;
b) vom Kunden bereitgestelltes Material nur mit Werkzeugen bzw. Modellen zu verarbeiten, deren Anbieter hochgeladene Inhalte vertraglich nicht zum Training ihrer Modelle verwenden dürfen;
c) keine realen, lebenden Personen ohne deren Einwilligung bewusst nachzubilden und keine fremden Marken, Logos oder erkennbar geschützten Werke bewusst in die Ergebnisse einzubinden.
11.3 Vom Kunden bereitgestelltes Material (z. B. Bilder, 3D-Renderings, Stoffe, Logos) wird als Referenz in KI-Werkzeugen verarbeitet. Die Verarbeitung kann über Server außerhalb der EU erfolgen, insbesondere in den USA. Das Material wird ausschließlich für den Auftrag genutzt, nur intern geteilt und nach Projektende gelöscht, sofern keine Aufbewahrungspflichten bestehen. Technisch bedingte Löschfristen der Anbieter von bis zu 30 Tagen bleiben vorbehalten. Mit der Beauftragung stimmt der Kunde dieser Verarbeitung zu. Enthält das Material personenbezogene Daten, informiert der Kunde keingarten vorab. Die Parteien schließen dann bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
11.4 An rein KI-generierten Inhalten entstehen nach geltendem Recht nicht in jedem Fall Urheber- oder Leistungsschutzrechte. Soweit solche Rechte bestehen, räumt keingarten die vereinbarten Nutzungsrechte ein. Im Übrigen gestattet keingarten die Nutzung im vereinbarten Umfang und verwertet die für den Kunden erstellten Ergebnisse nicht anderweitig, ausgenommen die Eigenwerbung nach § 15. keingarten kann nicht ausschließen, dass Dritte mit KI-Werkzeugen unabhängig ähnliche Ergebnisse erzeugen.
11.5 Für den Kunden entwickelte KI-Charaktere bzw. Protagonisten setzt keingarten während der Laufzeit der Nutzungsrechte nicht für direkte Wettbewerber des Kunden ein. Eine darüber hinausgehende Exklusivität ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
11.6 Ob und wie die Arbeitsergebnisse bei der Veröffentlichung als KI-generiert gekennzeichnet werden (z. B. nach der KI-Verordnung der EU), entscheidet der Kunde als Veröffentlichender. keingarten unterstützt auf Wunsch, z. B. mit Hinweistexten oder Metadaten. Die Arbeitsergebnisse können technische Herkunftskennzeichnungen enthalten (z. B. C2PA-Metadaten), die nicht entfernt werden dürfen.
§ 12 Rechte Dritter und rechtliche Prüfung
12.1 Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien und Vorgaben verfügt (z. B. Marken, Logos, Bilder, Texte, Referenzen, Musik). Er stellt keingarten von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Materialien, Vorgaben oder auf vom Kunden ausdrücklich gewünschten bzw. freigegebenen Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Werden solche Ansprüche gegen keingarten geltend gemacht, unterstützt der Kunde keingarten bei der Abwehr, insbesondere mit den erforderlichen Informationen und Unterlagen.
12.2 keingarten prüft die Arbeitsergebnisse auf offensichtliche Rechtsverstöße und weist den Kunden auf erkannte Bedenken hin. Eine umfassende rechtliche Prüfung, insbesondere auf wettbewerbs-, marken-, heilmittelwerbe- oder sonstige branchenspezifische Zulässigkeit, schuldet keingarten nicht. Die rechtliche Prüfung für den konkreten Einsatz obliegt dem Kunden.
12.3 Die Haftung von keingarten für eigene Rechtsverletzungen, insbesondere nach § 11.2, bleibt unberührt.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
13.1 Bei Mängeln kann keingarten zunächst nacherfüllen, nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
13.2 Offensichtliche Mängel zeigt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform an. Geschmackliche oder gestalterische Abweichungen innerhalb des freigegebenen Rahmens sind keine Mängel.
13.3 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
13.4 keingarten haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
13.5 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet keingarten nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit der Schaden durch die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung von keingarten gedeckt ist, ist die Haftung auf deren Deckungssumme begrenzt. Einen Versicherungsnachweis erhält der Kunde auf Anfrage.
13.6 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.7 keingarten haftet nicht für Beeinträchtigungen, die Plattformbetreiber (z. B. Social-Media-Plattformen) nach ihren Richtlinien vornehmen, etwa die Ablehnung, Einschränkung oder Entfernung von Inhalten oder Anzeigen, soweit keingarten dies nicht zu vertreten hat.
§ 14 Vertraulichkeit
14.1 Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht öffentlichen Informationen vertraulich, insbesondere Produkte, Kollektionen, Strategien, Konzepte und Arbeitsstände, und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Das gilt auch für nicht beauftragte Konzepte und Entwürfe von keingarten.
14.2 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Seite dies zu vertreten hat, oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
14.3 Die Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus, bis die Informationen öffentlich bekannt sind, längstens jedoch drei Jahre.
§ 15 Referenznennung und Eigenwerbung
15.1 Nach der Veröffentlichung durch den Kunden darf keingarten die Arbeitsergebnisse zur Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Präsentationen, Wettbewerbe) unter Nennung des Kunden verwenden, sofern der Kunde nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht.
15.2 Vor der Veröffentlichung durch den Kunden ist eine Verwendung nur mit dessen Zustimmung zulässig.
15.3 Eine Nennung von keingarten in den Werbemitteln des Kunden erfolgt nur, wenn dies vereinbart ist.
§ 16 Datenschutz
Beide Seiten verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Zusammenarbeit nach den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch keingarten stehen in der Datenschutzerklärung unter keingarten.com/policy.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Nürnberg. keingarten ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
17.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
17.5 Diese AGB liegen auf Deutsch und Englisch vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Stand: September 2026